Was muss ich tun, wenn mir eine Katze zuläuft?

Wer verletzte, schwache Tiere findet: Bitte sofort beim Vorstand melden. Für die erste Notfallversorgung und ggf. das Einschläfern kommt der Verein auf. Aber: Immer erst persönlich mit dem Vorstand absprechen!
  1. Ein verletztes oder krankes Tier sollte gleich dem Tierarzt vorgestellt werden, auch wenn Sie eventuell die Erst-Behandlungskosten bezahlen müssen.
  2. Wenn kein Nachbar aus der Umgebung weiß, wem die Katze entlaufen ist, wenden Sie sich an das örtliche Fundamt. Auch das Finden eines Tieres ist meldepflichtig!
  3. Zusätzlich ist das Melden bei den örtlichen Tierschutzvereinen sinnvoll und das Aufgeben eines Zeitungsinserates.
  4. Wenn Sie die Katze nicht behalten können, ist das Fundamt für die tierartgerechte Unterbringung in einem Tierheim zuständig. Bei Überfüllung des Tierheimes stehen andere Tierschutzvereine zur Verfügung wie wir, die AKTIVEN TIERFREUNDE! Aber auch andere Tierschutzvereine sind häufig überfüllt, so daß es wünschenswert ist, daß Sie die Katze eventuell dauerhaft übernehmen und wenigstens mit günstigem Trockenfutter weiterfüttern und sich um die Kastration kümmern. An den Kastrationskosten beteiligen wir uns in diesem Fall gerne.
  5. Wenn Sie bereit sind, die Katze auf dem Grundstück zu behalten und zu füttern, lassen Sie die Katze unbedingt kastrieren. Achtung: auch Katzen im Alter von 5 Monaten können bereits trächtig werden. Aber auch trächtige Katzen kastriert der Tierarzt, damit sich die Anzahl unerwünschter nicht noch vergrößert.
Beim Einfangen wilder Katzen helfen wir -die AKTIVEN TIERFREUNDE - Ihnen. Wegen der entstehenden Kastrationskosten wenden Sie sich an die Gemeinden, an Tierschutzvereine und an Ihre Nachbarn bezüglich Kostenbeteiligung.

Bedenken Sie, aus einer Katze werden schnell viele und die Kastrationskosten dann noch höher!

 
Was muss ich tun, wenn ich eine Katze finde und wer ist zuständig?

Bei Fundkatzen hat das Tierheim Hage in diesem Jahr einen Vertrag mit allen Gemeinden im Altkreis Norden geschlossen, der besagt, dass das Hager Heim sich dazu verpflichtet, Fundtiere mit einer Bescheinigung des zuständigen Ordnungsamtes aufzunehmen. Findet man also ein Tier, muss man sich zuerst an das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde wenden oder, nach deren Geschäftszeiten, an die Polizei. Diese sind verpflichtet, die Erstversorgung des Tieres zu übernehmen. Stellt die Gemeinde den Antrag, die Ausgabe der Unterbringung an das Tierheim abzugeben, kann sich der Finder samt Fundbescheinigung an das Tierheim in Hage wenden.

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Das Tierheim muss die Tiere aufnehmen, wenn es sich um ausgesetzte Tiere z. B. im Karton oder angebundene Hunde handelt. In besonderen Fällen: Leitender Veterinärdirektor des Landkreises Aurich: Herr Dr. Hans-Jürgen Pohlenz, Tel. 04941 - 2146